Kreisjagdverein Schlüchtern e.V.
Kreisjagdverein Schlüchtern e.V.

   Unfallgefahr durch Wildwechsel im Frühjahr

Unfallgefahr durch Wildwechsel im Frühjahr besonders hoch.

Der Herbst und das Frühjahr sind Zeiten des vermehrten Wildwechsels.  

Jetzt im Frühjahr müssen Autofahrer wieder verstärkt mit Wildwechsel rechnen. Nach dem Winter sind die Wildtiere vermehrt auf Futtersuche. Erhöhte Unfallgefahr droht morgens und abends in der Dämmerung. Zudem sind geschlechtsreife Rehböcke auf der Suche nach neuen Revieren.  

Autofahrer sollten vor allem an Stellen wachsam sein, wo Felder und Wälder zusammentreffen, denn in solchen Bereichen kreuzen Wildtiere besonders häufig die Straße.

Viele Autofahrer unterschätzen das Ausmaß eines Wildunfalls, so der  Vorsitzende des Kreisjagdverein Schlüchtern e.V., Dr. Peter Homann.  „Ein 20 kg schweres Reh besitzt bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlagsgewicht von einer Tonne.“

 

Wenn ein Wildtier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht sie orientierungslos. Der „Hupton“ hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten.                                                                                                                                                                   

 

Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet. 

Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen.

Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.

Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.

 

Kreisjagdverein Schlüchtern e.V                                                                                                       Pressestelle                                                                                                                                  pressesprecher@kreisjagdverein.schluechtern.de

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