Kreisjagdverein Schlüchtern e.V.
Kreisjagdverein Schlüchtern e.V.

Kreisjagdberater Herr Dieter Hübner verstarb am 28.03.2011

Kreisjagdberater Dieter Hübner

Die Jagd

ist die älteste und war durch Weltalter hindurch die einzige Tätigkeit des Menschen. Jahrhunderttausendelang beherrschte sie allein alles menschliche Tun und Denken vollkommen. Sie ist die Keimzelle der Kultur und der Zivilisation. Im Laufe einer Vergangenheit, von der nur der allerletzte Augenblick in das Licht der Geschichte getaucht ist, wurde das Wesen des Menschen durch die Jagd  entscheidender und endgültiger Weise geprägt. (von Günther Schwab in „Wild und Weidwerk der Welt“)

 

Mit diesen bedeutungsschwangeren Worten leitet der Autor seinen Beitrag unter dem Titel „Wesen und Wert, Ethos und Moral der Jagd“ in dem großen grünen Buch von Reinhardt Voß ein. Ich habe sie als Einleitung für meinen Beitrag gewählt, weil nach meinem Empfinden die Bedeutung der Jagd zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu viele Einbußen erleidet. Sie nimmt in der Einschätzung der Allgemeinheit einen Stellenwert ein, der ihrer von Herrn Schwab zutreffend umrissenen Funktion nicht oder nicht mehr gerecht wird. Sehr häufig dringt der Ruf der nichtjagenden Mitmenschen dann an mein Ohr, wenn es darum geht, sogenannte Probleme der Allgemeinheit durch die Jägerei beseitigen zu lassen. Wieder einmal oder besser schon wieder macht der hohe Schwarzwildbestand mit den von den Sauen verursachten Schäden auf sich aufmerksam. Sofort findet sich ein Politiker, der in der örtlichen Presse den Jägern den „schwarzen Peter“ in der Weise zuschiebt, dass diese nicht genügend Schwarzkittel erlegt hätten und deshalb die Sauen an den landwirtschaftlichen Kulturen zu Schaden gehen. Dieser Haltung ist ebenso höflich, wie energisch entgegenzutreten: Das sind nicht die Sauen der Jäger. Dieses Wild ist, wie alles andere Wild auch, herrenlos. Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch würde auch für einen Politiker, ungeachtet seines Ranges und seines Namens und völlig unabhängig davon, welcher politischen Coleur er zugehörig ist, Klarheit und Verständnis schaffen. Meines Erachtens geht es aber gar nicht um Klarheit und schon überhaupt nicht um Verständnis, sondern um ebenso populistische, wie mediengängige Darstellungen eines Problems, das jedenfalls mit den zur Zeit zulässigen Methoden und Möglichkeiten nicht lösbar ist. Für das, was die Politik nicht lösen kann, sucht sie einen Schuldigen. Diese Schuldzuweisung an die Jägerschaft weise ich in der gebotenen Form zurück. Die Jäger kommen ihren Aufgaben insbesondere bei der Bejagung des Schwarzwildes nach. Die Streckenzahlen sprechen für sich und für den Fleiß der Jägerschaft. Nur wer selbst auf Schwarzwild jagt, weiß mit welchen Anstrengungen und mit wieviel vergeblichem Ansitzen es verbunden ist, nicht nur irgendein, sondern auch noch das richtige Stück Schwarzwild zur Strecke zu bringen.

 

Es geht nicht darum, wie ein Kammerjäger eine Rattenplage zu eleminieren, sondern darum, eine Wildart, die gemäß dem Bundesjagdgesetz der Hege durch den Jagdausübungsberechtigten unterliegt, auf ein die Erhaltung eines den landschaftlichen und den landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes zu bringen. Dabei muss die Hege so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden (§ 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz). Eines der von den Jagdausübungsberechtigten angewandten Instrumentarien ist die Organisation und die Durchführung revierübergreifender Drückjagden auf Schwarzwild. Leider ist aber auch diese Jagdmethode nicht das Mittel zur Lösung des Problems. Es hat sich in jüngster Vergangenheit bedauerlicherweise gezeigt, dass gerade diese groß angelegten Drückjagden mit nicht zu unterschätzenden Nachteilen verbunden sind. Führungslose Frischlingsrotten entstehen dann, wenn die Bache bei der Drückjagd erlegt wird. Dies geschieht leider immer wieder. Die Ursachen können vielfältig sein. Die Bache kommt dem Schützen allein oder die Frischlinge in deren Gefolge werden wegen des Bewuchses nicht gesehen. Die Bache wurde durch jagende Hunde von den Frischlingen getrennt. Führungslose Frischlinge leiden nicht nur indem sie kümmern, sie gehen auch vermehrt zu Schaden.

 

Außerdem ist das Erlegen eines zur Aufzucht notwendigen Elterntieres (= säugende Bache) eine Straftat. Ich wurde selbst Zeuge eines solchen Desasters, als mich im letzten Jahr bei der revierübergreifenden Drückjagd fünf gestreifte Frischlinge ohne Bache anwechselten. Leider konnte ich nur einen davon erlegen. Dieser wog unaufgebrochen nur knapp drei Kilo. Von der letzten revierübergreifenden Drückjagd wurde mir berichtet, dass nach der Jagd mehrere Frischlingsrotten ohne Bachen gesichtet wurden. Diese Erkenntnisse lassen nur einen einzigen Schluss zu: Das Schwarzwild muss auch weiterhin scharf bejagt werden, jedoch nicht um jeden Preis. Wir sind keine Schädlingsvernichter und schon gar keine kaltblütigen Schießer. Wir sind Jäger und tragen Verantwortung für das Wild, das herrenlos ist und uns deshalb vor seiner Erlegung und Inbesitznahme nicht gehört.

 

Jagd ist aber nicht nur der Umgang mit der Flinte oder mit der Büchse. Jagd ist auch der Umgang mit der Feder. Ich meine damit die Schreibfeder, die heutzutage durch den Computer ersetzt wird. Die Vertretung der Interessen der Jagd macht gerade diese Aktivitäten in vielfältiger Weise erforderlich. Manchmal muss ich zur Kenntnis nehmen, dass Jäger am Stammtisch vollmundig behaupten, der Kreisjagdverein Schlüchtern würde nichts tun. Dies ist nachweisbar falsch. Der Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern ist für die Mitglieder des Kreisjagdvereins kontinuierlich und auf vielfältige Weise tätig. Dabei ist peinlich genau zu beachten, dass der Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern nicht der Kreisjagdverein Schlüchtern ist. Er macht „nur“ die Arbeit für den Kreisjagdverein Schlüchtern. Ich kann mit Freude und ein klein wenig Stolz mitteilen, dass der Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern, dem ich nicht nur als Kreisjagdberater, sondern auch als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit angehöre, sich auch in den vergangenen drei Jahren seit seiner Wahl sämtlichen Aufgaben des Kreisjagdvereins Schlüchtern gestellt hat. Es gibt kein Thema, die Jagd betreffend, dem sich der Vorstand nicht im Sinne der Jägerschaft des Altkreises annimmt und an konstruktiven Lösungsmöglichkeiten arbeitet. Dabei herrscht unter den Vorstandsmitgliedern nicht immer Übereinstimmung, vielfach divergieren die Meinungen der einzelnen Vorstandsmitglieder. Dies ist besonders zu begrüßen, weil viele Ansichten in den Entscheidungsfindungsprozess einfließen. Bisher war es aber immer so, dass jede Diskussion sachlich geführt wurde und an deren Ende ein Konsenz gefunden wurde, der von jedem Vorstandsmitglied mitgetragen wurde. Ich wünsche der Jagd im Altkreis Schlüchtern, dass dies noch möglichst lange in dieser Weise funktioniert und deren Interessen wie bisher sachlich und fachkompetent vertreten werden!

 

In diesem Zusammenhang ist auch die bisher alljährlich durchgeführte Hege- und Lehrschau zu erwähnen. Sie ist seit vielen Jahren keine Pflichtveranstaltung mehr, die sozusagen zwingend durchgeführt werden muss. Vom Kreisjagdverein Schlüchtern wurde sie bisher trotzdem auf freiwilliger Basis durchgeführt, weil die Tradition erhalten wurde, weil die Hege- und Lehrschau für die Jungjägerausbildung eine ansonsten im Altkreis nicht dargestellte Menge an Trophäen zeigte, weil sie der anschließenden Jahreshauptversammlung des Kreisjagdvereins Schlüchtern einen ganz besonderen Rahmen verleiht und nicht zuletzt weil sie anhand der ausgestellten Trophäen demonstriert, welche Kapazitäten die jeweils repräsentierten Lebensräume der insgesamt fünf Hegegemeinschaften haben. Wie so vieles auf dieser Welt ist auch die Hege- und Lehrschau mit viel Arbeit verbunden. Die Tafeln für die Trophäen müssen aus dem Lager geholt und aufgebaut werden. Das Tannengrün zur Ausschmückung muss von Gönnern zur Verfügung gestellt, aus dem Wald geholt und hergerichtet werden. Die Trophäen müssen angeliefert, mit Bewertungskarten versehen und aufgehängt werden. Die Kapitalsten von ihnen müssen ermittelt und prämiert werden. Mit all diesem ist die Hege- und Lehrschau aber noch nicht durchgeführt. Das Ganze muss am Ende der Veranstaltung auch in umgekehrter Reihenfolge organisiert werden. All dieses bedeutet eine ganze Menge Arbeit und leider finden sich immer weniger Hände, die sich nur für den Lohn des Dankes und der Anerkennung zu rühren bereit sind. In früheren Tagen erledigte die vorerwähnten Arbeiten der Jungjägerlehrgang. Da dieser aber nur jedes zweite Jahr stattfindet, entstand ein über das andere Jahr ein Defizit. Hinzu kommt, dass der damalige Lehrgangsleiter den Jungjägerlehrgang mit den Hilfsarbeiten für die Hege- und Lehrschau überfordert sah und deshalb wegen der Organisation und der Verrichtung der anfallenden Arbeiten auf die Hegegemeinschaften verwies. Nun sah sich ein Hegegemeinschaftsleiter, der nicht Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern ist, übervorteilt und verweigerte deshalb für „seine Hegegemeinschaft“ die Mitarbeit an der Hege- und Lehrschau. Dies nahm der ehemalige Jungjägerlehrgangsleiter, der ebenfalls Hegegemeinschaftsleiter einer anderen Hegegemeinschaft ist, zum Anlass auch für „seine Hegegemeinschaft“ die Mitarbeit bei der Hege- und Lehrschau zu verweigern.

 

Solche Dinge passieren nun einmal, wenn Funktionalität von Ämtern zur Machtdarstellung mißbraucht wird. Auf Nachfrage des Vorstandes des Kreisjagdvereins Schlüchtern bei den Jagdausübungsberechtigten, auch der beiden vorerwähnten Hegegemeinschaften, wurde offenkundig, dass die beiden Hegegemeinschaftsleiter längst nicht alle Stimmen der Revierinhaber hinter sich haben. Der Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern hat deshalb alle Jagdausübungsberechtigten im Altkreis Schlüchtern angeschrieben und sie um ihre Meinung bezüglich der weiteren Durchführung der Hege- und Lehrschau gebeten. Auf das Umfrageergebnis darf man gespannt sein.

 

Bei dieser Gelegenheit haben die Verantwortlichen des Vorstandes des Kreisjagdvereins Schlüchtern festgestellt, dass die Satzung des Kreisjagdvereins an einem erheblichen Mangel leidet. Nach der zu Zeit gültigen Satzung gehören die Hegegemeinschaftsleiter und die Rehwildsachkundigen dem erweiterten Vorstand des Kreisjagdvereins an. Dabei differenziert die Satzung nicht danach, ob die jeweiligen Funktionsträger der Hegegemeinschaften und Sachkundigen überhaupt Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern sind. Dies bedeutet, dass auch Nichtmitglieder, wenn sie denn Hegegemeinschaftsleiter oder Rehwildsachkundiger sind, im erweiterten Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern Sitz und Stimme haben. Dies ist ein nicht hinzunehmender Zustand. In Zeiten, in denen es völlig außer Frage stand, dass ein Hegegemeinschaftsleiter und auch ein Rehwildsachkundiger im Altkreis Schlüchtern selbstverständlich auch Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern sind, existierte das vorbeschriebene Probleme nicht. Leider haben sich die Anschauung und auch die Werte verschoben. Situationen, die unsere Altvorderen wie gottgegeben ansahen, sind heutzutage schon lange keine Selbstverständlichkeit mehr.

 

Der eine Hegegemeinschaftsleiter war überhaupt noch nicht Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern und erachtete es nach seiner Wahl zum Hegegemeinschaftsleiter auch nicht nicht für notwendig, in den Kreisjagd-verein Schlüchtern einzutreten. Warum sollte er auch? Er muss ja nicht! Niemand zwingt ihn dazu.

 

Ein anderer Hegegemeinschaftsleiter war über viele Jahre ein engagiertes Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern. Er war nicht nur ein Mitglied, sondern darüber hinaus auch ein Funktionsträger im Kreisjagdverein bis zu dem Zeitpunkt, als der Vorstand des Kreisjagdvereins Entscheidungen traf, die nicht seine Zustimmung fanden. Das ehrenwerte Kreisjagdvereinsmitglied reagierte nicht in Form einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern, sondern mit dem Austritt aus dem Kreisjagdverein Schlüchtern. Er hat bezüglich des Themas Jagd ja immer noch Macht als Hegegemeinschaftsleiter, so dass er den Kreisjagdverein Schlüchtern nicht benötigt.

 

Es darf nicht sein, dass Personen, die nicht Mitglied im Kreisjagdverein Schlüchtern sind, dem erweiterten Vorstand desselben angehören. Aus diesem Grunde ist die Satzung des Kreisjagdvereins Schlüchtern bei der nächsten Jahreshauptversammlung den geänderten Verhältnissen in der Weise anzupassen, dass ausschließlich Mitglieder des Kreisjagdvereins Schlüchtern dessen Vorstand angehören.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Jungjägerausbildung als vornehme Pflicht des Kreisjagdvereins Schlüchtern zu sehen. Selbige war nämlich der Anlass, dass einer der beiden vorerwähnten Hegegemeinschaftsleiter dem Kreisjagdverein den Rücken gekehrt hat.

Da bekanntermaßen ein Jeder ersetzbar ist, wurde der Jungjägerlehrgang 2009/2010 unter der Leitung der Vorstandsmitglieder Roth und Hübner bis zur Jägerprüfung fortgeführt. Von 12 gestarteten Jungjägeranwärtern haben 10 die Jägerprüfung mit Erfolg bestanden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von über 83 %.

Das vorstehende Ergebnis kann nur als Erfolg des Kreisjagdvereins Schlüchtern gewertet werden. Es ist zugleich Zeugnis dafür, dass sich der Kreisjagdverein Schlüchtern selbst treu bleibt und die von ihm gesteckten Ziele personenunabhängig auch in schwierigen Situationen weiterverfolgt. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Führungsebene der Organisation in Sachfragen konsensfähig ist. Der neue Jungjägerlehrgang 2011/2012 steht sozusagen in den Startlöchern. Der Kreisjagdverein Schlüchtern bleibt sich auch insofern treu und schaut mit hoffnungsvoller Erwartung auf die hochmotivierten Jungjäger. Der Blick in die Zukunft wird durch eine Vorstandsarbeit gewährleistet, die sich über persönliche Befindlichkeiten hinwegsetzt und ihre Verpflichtung gegenüber der Sache als Arbeitsgrundlage manifestiert.

 

Ich bin immer noch der Meinung, dass es viel besser ist mitzureden, als über sich bestimmen und entscheiden zu lassen. Wieder einmal setze ich große Hoffnungen auf Ihr Verständnis und Ihr Engagement sowie großes Vertrauen in Ihre jagdliche Kompetenz, damit die Sache mit der Jagd in den Händen der Jägerschaft bleibt und auch der Vorstand des Kreisjagdvereins Schlüchtern sich Ihrer Unterstützung sicher sein darf.

 

In diesem Sinne ...

 

Wir als Jäger bestimmen den Weg der Jagd in die Zukunft!

 

Ihr Kreisjagdberater Hübner

im Januar 2011

 

 

Der Jäger ist des Jägers Jäger.....

.... oder wenn der Jäger durch die Jagd zum Gejagten wird ….

 

Ich begrüße Sie auch in dieser Ausgabe unseres Vereinsheftes als Kreisjagdberater des Altkreises Schlüchtern und zugleich als einer der drei Kreisjagdberater im Main-Kinzig-Kreis. Jagd hört bekanntlich nicht an der Reviergrenze auf, die Tätigkeit des Kreisjagdberaters nicht an der Altkreisgrenze.

Sofern Sie sich über die Überschrift wundern, muss sie dieselbe nicht ängstigen Es ist nicht so wie es den Anschein erweckt. – Es ist viel schlimmer …… oder wie ein alter Jäger zu sagen pflegt: Gestern standen wir am Abgrund. – Heute sind wir einen Schritt weiter.

 

Doch ich komme zunächst zu der dem Anschein nach erfreulichen Nachricht: Das Thema Schwarzwild gibt Anlass zu Hoffnung. Nach der vorliegenden Strecke für das vergangene Jagdjahr 2009/2010 (in diesem Heft abgedruckt) ging die Schwarzwildstrecke von 1.693 Stück im Jagdjahr 2008/2009 auf 811 Stück im Jagdjahr 2009/2010 zurück. Dies entspricht einem Rückgang von 52 %!!! Der Altkreis Schlüchtern liegt damit im allgemeinen Trend. Die Schwarzwildstrecke ist im gesamten Main-Kinzig-Kreis gesunken. Aufgrund dessen werden in Jägerkreisen die unterschiedlichsten Positionen bezogen. Die Einen freuen sich mit wohlwollenden Schlägen auf die eigene Schulter, dass das sogenannte Sauen-problem nun endgültig im positiven Sinne bewältigt sei. Die Anderen jammern und klagen, dass keine Sauen mehr in der Wildbahn seien. Man habe sie ausgerottet. Wieder andere, und diesen schließe ich mich mit nachvollziehbaren Argumenten an, warnen vor jeglicher Form von Euphorie. Schwarzwild hat eine sehr große Populationsdynamik. Als heimische Schalenwildart mit der kürzesten Tragzeit und der höchsten Reproduktionsrate von bis zu 10 Frischlingen pro Bache ist das Schwarzwild völlig mühelos in der Lage, starke Eingriffe in den vorhandenen Bestand in nur kurzer Zeit zu kompensieren. In diesem Zusammenhang gehe ich in meiner Einschätzung der Schwarzwildsituation noch einen Schritt weiter. Der deutliche Rückgang in der Strecke des Jagdjahres 2009/2010 gegenüber dem Vorjahr ist nichts anderes als die sogenannte „Ruhe vor dem Sturm“. Beobachtet man die Streckenentwicklung in den vergangenen Jahren, so hat die Schwarzwildstrecke seit Beginn der 90er-Jahre stetig zugenommen. Gewisse Schwankungen in Form von Wellenbewegungen in der Statistik gab es immer. Der Trend jedoch geht stetig nach oben. Für meine Auffassung streitet auch die Tatsache, dass der Wald im vergangenen Jahr mit einer Doppelmast von Eiche und von Buche auch dem Schwarzwild den Tisch reich gedeckt hat. Nicht nur der Tierzüchter kennt den sogenannten „Flushing-Effekt“. Auch der Jäger weiß, dass eine verstärkte Aufnahme von Eiweiß vor der Befruchtung der Eizellen zu einem vermehrten Vorhandensein Selbiger führt. Mehr befruchtete Eizellen bedeutet eine Zunahme des Zuwachses. Wir dürfen alle gespannt sein, welches Ergebnis uns die Schwarzwildstrecke 2010/2011 bescheren wird. Meines Erachtens ist keineswegs der Zeitpunkt gekommen, sich zurückzulehnen und in der Intensität der Schwarzwildbejagung nachzulassen. Das Gegenteil muss der Fall sein. Das Schwarzwild ist auch in diesem Jagdjahr genauso scharf zu bejagen, wie bisher.

 

Ich möchte es damit für heute bei der Strecke des vergangenen Jagdjahres bewenden lassen und wegen der übrigen Wildarten auf die bereits erwähnte Streckenliste 2009/2010 verweisen, aus der jeder seine eigenen Schlüsse zu ziehen vermag. Mir ist in besonderem Maße daran gelegen, auf die Inspiration zu der für diesen Beitrag gewählten Überschrift zurückzukommen. Anlass dazu war eine Einladung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Main-Kinzig-Kreis im März dieses Jahres nach Wächtersbach-Aufenau. Die Einladung erfolgte ohne Tagesordnung unter der Vorgabe, dass man (= die Landwirtschaft) sich mit Vertretern der Jagd Gespräche über bestehende Probleme führen wolle. Im Verteiler der Einladung erschienen die Vorsitzenden der drei Kreisjagdvereine im Main-Kinzig-Kreis, die drei Kreisjagdberater im Main-Kinzig-Kreis, die drei noch existierenden Forstämter im Main-Kinzig Kreis und die Untere Jagdbehörde. Es waren alle vorgenannten Vertreter anwesend. Die einleitende Ansprache des Kreislandwirtes brachte das Anliegen der Landwirtschaft sehr schnell auf den Punkt. Es ging ihr um die Schwarzwildsituation, die Bejagung der Sauen und um die Wildschäden. Wie üblich, ließ es der Vertreter der Landwirtschaft an Deutlichkeit nicht mangeln und teilte Kritik an der Jägerschaft aus. Der auch anwesende juritische Vertreter der Landwirte wies besonders darauf hin, dass die Klagen vor den Gerichten in Wildschadensangelegenheiten in einem solchen Maße zugenommen hätten, dass dies so auf die Dauer nicht hin-nehmbar sei. An diese Einleitung sollte sich eine Diskussion anschließen; jedoch die anwesende Jägerschaft schwieg. Daraufhin wurde die ebenfalls anwesende Untere Jagdbehörde von dem Landwirtschaftsjuristen zum Duell gefordert und deren Vertreter musste in den Ring. Nach dessen Darstellung von der jagdlichen Situation im Main-Kinzig-Kreis setzte nicht etwa die erwartete Diskussion zwischen Landwirten und Jägern ein, sondern die anwesenden Vertreter der Jägerschaft gingen im wahrsten Sinne des Wortes verbal aufeinander los. Nur der Kreisjagdberater des Altkreises Schlüchtern beteiligte sich an dieser zum Teil höchstpeinlichen Diskussion der Jägerschaft nicht. Es ging bei den heftigen Wortgefechten um die Ursachen des Schwarzwildproblems, um Kirrungen, um Nachtjagd, um Fehlabschüsse, um künstliche Mastsituationen, um Leitbachenerlegungen, um wildbiologische Monologe und um Persönliches einzelner Interessenvertreter in Sachen Jagd. Die Vertreter der Landwirtschaft beteiligten sich nicht an dieser Diskussion. Das eine oder andere Schmunzeln war bei diesen durchaus zu sehen. Das Ergebnis dieser immerhin fast zweistündigen Veranstaltung war, dass man im Gespräch bleibe.

 

Selbiges, nämlich das Gespräch, sollte gar nicht lange auf sich warten lassen. Es folgte eine Einladung zum 18.06.2010 mit nahezu identischem Verteiler zu einer Gesprächsrunde nach Biebergemünd-Kassel. Dieses Mal hatte das Mitglied des Hessischen Landtages, Dr. Rolf Müller, aus Gelnhausen zu einem Treffen mit dem Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mark Weinmeister, eingeladen. Wiederum war der Einladung keine Tagesordnung beigefügt. Die Einladung enthielt jedoch folgenden Satz: „Im Mittelpunkt des Informationsbesuches werden die Wildschäden stehen, die auch in unserer Region ein großes Ausmaß angenommen haben.“

 

Da innerhalb einer Woche nach der Vorankündigung der Einladung am 04.06.2010 seitens der Interessenvertreter der Jagd keine Reaktion erfolgte, wurde der Kreisjagdverein Schlüchtern aktiv. Auf dessen Initiative hin trafen sich einige Vertreter der Jagd bei dem Hoffest des Hanauer Jagdklub am 13.06.2010 auf dem Baiersröderhof, um den Gesprächstermin am 18.06.2010 mit dem Staatssekretär Weinmeister vorzubereiten. Die Jägerei hat aus dem unschönen Ereignis in Wächtersbach-Aufenau gelernt. Ein weiteres Mal ließ sie sich am 18.06.2010 in Besen-Kassel weder von der Landwirtschaft vorführen, noch rückten sich die Vertreter der Jagd im Main-Kinzig-Kreis gegenseitig auf die Schwarte. Das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Weinmeister, der auch Herrn Ministeriladirigent Wilke mitgebracht hatte, verlief nicht nur sachlich, sondern auch konstruktiv. Im Ergebnis stießen sowohl Landwirtschaft als auch Jagd bei der Landesregierung auf Verständnis für die zur Zeit angespannte Situation in der Wildschadensproblematik. Das Thema der Einrichtung von Schussschneisen in Maisschlägen zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes und damit zur Reduzierung des Wildschadensaufkommens wurde ausführlich erörtert. Herr Staatssekretär Weinmeister erklärte, dass er sich dafür einsetzen wolle, dass die Landwirtschaft durch die Schussschneisen keine materiellen Nachteile in Form von Subventionsverlusten erleide. Wie man in Brüssel darüber denkt und gegebenenfalls auch entscheidet, bleibt abzuwarten.

 

Im Laufe des Gespräches stellte es sich heraus, dass die Einladung auf Initiative der Landwirtschaft erfolgte. Die Tatsache, dass diese trommelt und dem Trommelruf sowohl das Mitglied des Hessischen Landtages, Herr Dr. Rolf Müller, der Staatssekretär, Herr Mark Weinmeister, als auch Herr Ministerialdirigent, Karsten Wilke, in relativ kurzer Zeit nach Besen-Kassel folgen, sollte nachdenklich stimmen. Die weitere Tatsache, dass die Landwirtschaft durch örtliche, auf Kreisebene, hessenweite und aus dem benachbarten Bayern anwesende Vertreter präsent war, setzt ein weiteres Zeichen. Im Zusammenhang mit der Wildschadensproblematik drängt sich der Verdacht auf, dass die Reihen der Landwirtschaft nicht in dem Maße geschlossen sind, wie man sich dort gerne darstellt. Sollten die Interessenvertreter der Landwirtschaft realisiert haben, dass man mit dem Jagdpächter nicht nach Belieben umgehen kann und deshalb Lösungsansätze auf höherer Ebene suchen? Haben die Agrarier erkannt, dass Jäger mit der Jagdausübung nicht nur einen Dienst für die Allgemeinheit leisten, eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Grundeigentümer erfüllen und dafür auch noch Geld bezahlen? Hat in deren Reihen die Erkenntnis Einzug gehalten, dass die Erfüllung der Bejagungspflicht sehr teuer werden kann, wenn beispielsweise ein Berufsjäger für einen nicht verpachtbaren Gemeinschaftlichen Jagdbezirk eingestellt werden muss?

 

Bei der Diskussion um die Verpachtbarkeit von Jagdrevieren wegen des Wildschadensersatzrisikos, der Reduzierung des Jagdpachtzinses, der Deckelung oder der Pauschalierung von Wildschadenersatz stießen die Vertreter der Jagd bei dem Vertreter des Bauernverbandes auf Unverständnis. Dieser konnte offenbar nicht verstehen, dass seine Empfehlung in deren Mitteilungsorgan im Februar 2008, wonach bei der Verpachtung darauf hinzuwirken sei, dass der Wildschadensersatz vom Jagdpächter übernommen wird, von der Jägerschaft keine Zustimmung findet. Auch stellte er in Frage, dass im Jagdjahr 2008/2009 hessenweit 42 Jagdreviere unverpachtet waren. Der Verweis auf die Informationsquelle Hessischer Landesjagdverband für die Unverpachtbarkeit und auf die gesetzliche Regelung der Wildschadensersatzpflicht durch die Jagdgenossenschaft brachten ihn auf den Boden der Tatsachen. In diesem Zusammen-hang zeichnete es sich aus, dass der Kreisjagdverein Schlüchtern an den Bezirksversammlungen des Hessischen Landesjagdverbandes in Bad Nauheim teilnimmt und darüber hinaus in der Lage ist, mit den Landwirtschaftsjuristen auf Augenhöhe zu diskutieren. Es stellt sich auch die Frage, ob der Kreisjagdverein Schlüchtern seinen Mitgliedern empfehlen sollte, dass bei der Anpachtung von Jagdrevieren darauf hinzuwirken ist, dass der Wildschadensersatz nicht übernommen wird. Was den Landwirten recht ist, sollte den Jägern billig sein.

 

Im Zusammenhang mit der Wildschadensersatzpflicht wird der Jäger schnell auch mal zum Gejagten, um bei der Überschrift zu diesem Beitrag zu bleiben. Weil auch der ausdauernste Gejagte irgendwann der Jagd müde wird, muss im Sinne der Erhaltung der Jagd in unseren Revieren an tragfähigen Lösungen zwischen Landwirtschaft und Jagd gearbeitet werden. Ideologen und Uneinsichtige gibt es auf der einen und auf der anderen Seite. Diesen darf das Feld jedoch nicht überlassen werden. Die Jagd hat es schon schwer genug. Auch wenn sich die scheidende Landwirtschaftsministerin, Silke Lautenschläger, auf dem Hessischen Landesjägertag am 08.05.2010 für „Wald-und-Wild“ erklärt hat, sieht es in der Nachbarschaft der anderen Bundesländer ganz anders aus. Das Saarland und Rheinland-Pfalz gehen andere Wege. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt ein Grundeigentümer gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Damit steht das Reviersystem auf dem Spiel. Der Jagd weht der Wind von vorne ins Gesicht, wie zu keiner Zeit bisher. In vielen jagdlichen Bereichen stehen Veränderungen an. Es gibt keine verlässliche Prognose, wie es mit der Jagd im Großen und im Kleinen weitergeht. Sicher wird es irgendwie weitergehen. Es ging bisher immer weiter. Aber werden unsere Kinder auch noch die Möglichkeit haben, ihre Passion zu leben und auszuleben? Oder wird aus der grünen Zunft eine Schädlingsbekämpferorganisation? Bleibt die Artenvielfalt unseres Wildes erhalten? Oder wird sie auf dem Alter des Ökofanatismus geopfert? All diese Fragen, auf die es noch keine Antworten gibt, beschäftigen nicht nur mich, wenn ich mit Politikern oder bei anderen Gelegenheiten über das Thema Jagd diskutiere, oder auch nur mit größter Aufmerksamkeit zuhöre, wenn vermeintliche Jagdexperten den Stein der Weisen finden. Leider stelle ich immer häufiger fest, dass auch andere Jäger sich in ähnlichen Dimensionen mit dem Thema Jagd auseinandersetzen und resignieren. Jedoch ist Resignation sicher nicht der richtige Weg. Wer resigniert hat nicht nur schon verloren, sondern auch den anderen das Feld überlassen. Man könnte dies auch als Verrat an der Jagd sehen. Jagd ist einerseits gelebte Emotion. Jagd braucht andererseits ihre streitbaren Fürsprecher, die über den Tellerrand der Reviergrenze hinaussehen und Sachlichkeit in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Das Ausleben persönlicher Befindlichkeiten im Zusammenhang mit der Jagd schadet der Sache mehr, als die Befriedigung eines einzigen persönlichen Bedürfnisses dem Einzelnen nützen kann.

 

Ich gebe deshalb auch nach gegenteiligen Eindrücken immer noch der Hoffnung Ausdruck, dass die Jägerschaft die Zeichen der Zeit erkennt, sich nicht von anderen Organisationen vorführen lässt, den Schulterschluss macht, wenn es um jagdliche Sachfragen geht und das von unseren Vorfahren übernommene Kulturgut Jagd nicht nur erhält sondern ein Stück voranbringt. Es wäre wünschenswert, an die nachfolgenden Generationen Jagd als etwas Erhaltenswertes weitergeben zu können.

 

Ich wünsche Ihnen für die Blattzeit und den bevorstehenden Aufgang der Jagd auf das Rotwild wieder einmal guten Anblick, ein sicheres Auge, eine ruhige Hand und viel Waidmannsheil nicht nur bei der Jagd, sondern auf all Ihren Wegen!

 

In diesem Sinne.....

Wir als Jäger sollten den Weg der Jagd in die Zukunft bestimmen!

 

Ihr Kreisjagdberater Dieter Hübner

im Juni 2010

 

Informationgespräch am 18.06.2010 um 11.30 Uhr mit dem  Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mark Weinmeister, im Gemeindezentrum Biebergemünd-Kassel.

Vorbesprechung anläßlich des Hoffestes des Hanauer Jagdklubs auf dem Baiersröderhof am 12.06.2010

Teilnehmer:

Manfred Flikschuh - 1. Vorsitzender des Hanauer Jagdklubs,

Dr. Georg Niebch  -  Kreisjagdberater im Altkreis Hanau,

Karl Roth               - 1. Vorsitzender des Kreisjagdvereins Schlüchtern,

Dieter Hübner       -  Kreisjagdberater im Altkreis Schlüchtern,

entschuldigt:            Jörg Winter – Leiter des Forstamtes Schlüchtern,

 

Die Anwesenden kamen aufgrund der Tatsache, dass zu dem oben genannten Informationsgespräch erneut, wie auch bei der Veranstaltung des VJE im März 2010 in Wächtersbach-Aufenau, ohne Tagesordnung eingeladen wurde, zu dem Ergebnis, die Wildschadenssituation aus Sicht der Jägerschaft darzustellen.

Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass der Wildschaden aufgrund der zur Zeit geltenden Gesetzeslage in den Gemeinschaftlichen Jagd-bezirken von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen ist. Wenn diese Körperschaft nicht über die notwendigen finanziellen Mitteln verfügt, haftet jeder einzelne Jagdgenosse anteilig nach seiner Fläche für den nicht abgedeckten Wildschaden.

 

In der Vergangenheit wurde die Wildschadensersatzpflicht bei der Jagd-verpachtung regelmäßig auf den Jagdpächter übertragen. Aufgrund neuerer Entwicklungen sind die potenziellen Jagdpächter, von ganz wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, nicht mehr bereit, den Wild-schadensersatz zu übernehmen. Der VJE forderte seine Mitglieder in Erkennung dieser Entwicklung in seinen Mitteilungen bereits im Februar 2008 dazu auf, dass bei der Jagdverpachtung auf die Übernahme des Wildschadensersatzes durch den Jagdpächter hinzuwirken ist. Die Folge war, dass im Jagdjahr 2008/2009 hessenweit 42 Reviere unverpachtet waren.

 

Das Gesetz bestimmt unzweifelhaft, dass die Bejagung erfolgen muss. In unverpachteten Revieren ist die Jagdgenossenschaft dafür verantwort-lich, dass die Bejagung der Flächen in deren Gemeinschaftlichem Jagd-bezirk erfolgt. Dies verursacht gegebenenfalls erhebliche Kosten, wenn beispielweise ein Berufsjäger eingestellt werden muss. Hinzu kommt neben dem fehlenden Jagdpachtertrag und den zusätzlichen Lohnkosten des Berufsjägers, dass der Wildschaden auch nicht ersetzt wird. In diesem Fall wandelt sich für die Jagdgenossenschaft und damit für jeden einzelnen Jagdgenossen die bisherige sogenannte Win-Win-Situation (Jagdpachtertrag + Wildschadensersart) in eine Lost-Lost-Lost-Situation (kein Jagdpachtertrag + kein Wildschadensersatz + Lohnkosten).

 

Aufgrund der stetig steigenden Schwarzwildpopulation nimmt das Wild-schadensersatzrisiko in einem bisher nicht aufgetretenen Umfang zu. Diametral zu dieser Entwicklung sinkt die Bereitschaft der Jäger, ein Revier zu pachten und sich einem nicht kalkulierbaren Wildschadens-ersatzrisiko auszusetzen.

 

Darüber hinaus hat in der jüngsten Vergangenheit in der Landwirtschaft eine Entwicklung stattgefunden, die eine Bejagung in höchstem Maße erschwert. Einerseits wird die Scholle nicht kalt und Brachflächen werden immer weniger. Andererseits werden mit der Bestellung von immer größer werdenden Schlägen zur Nutzung alternativer Energiequellen, wie den Betrieb von Biomassekraftwerken, für das Schwarzwild neue Lebensräume im Feld geschaffen. Diese Flächen sind aufgrund ihrer Größe nicht bejagbar.

 

Dem Rechung tragend werden die Reviere, wenn sich überhaupt ein Pächter findet, mit einer sogenannten Wildschadensdeckelung oder einer Wildschadenspauschale verpachtet.

Aber auch dann trifft den wildschadensersatzberechtigten Landwirt gemäß der Vorschrift des § 254 BGB eine sogenannte Schadensgering-haltungspflicht. Dies bedeutet, dass derjenige, der von einem anderen Schadensersatz beansprucht, alles ihm Zumutbare zu veranlassen hat, um das Schadensaufkommen so gering wie möglich zu halten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Landwirtschaft an der Schadensgeringhaltung, etwa durch die Schaffung von Schussschneisen in Maisschlägen, nicht in dem der Situation erforderlichen Maß beteiligt.

 

Die Konflikte zwischen Landwirtschaft und Jagd sind vorprogrammiert. Wenn dem Jagdpächter die Bejagungsmöglichkeiten erschwert werden, wird die Jagdstrecke sinken und die Schwarzwildpopulation wird noch weiter steigen.

 

Leider hat die Landwirtschaft verschiedene Aspekte der Wechsel-wirkungen zwischen Jagd und der Arbeit mit der Scholle nicht erkannt oder tut so, als wären sie nicht existent:

Die oben dargestellte Lost-Lost-Lost-Situation geht ausschließlich zu Lasten der Grundeigentümer und damit zu Lasten der Landwirtschaft.

Der Anstieg der Schwarzwildpopulation wird durch die veränderten Strukturen in der Landwirtschaft gefördert.

Gerade dieser Populationsanstieg fördert das Schweinepestrisiko mit nicht vorhersehbaren Schäden für die Volkswirtschaft.

Die Jagdpachtpreise sinken.

Jagdreviere sind im Überangebot vorhanden.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt ein Grund-eigentümer gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Im Falle eines Obsiegens steht das Reviersystem auf dem Spiel.

Jagd braucht nicht die Landwirtschaft. Es gibt weltweit Möglichkeiten der Jagdlust zu huldigen. Aber Landwirtschaft braucht die Jagd.

 

Die Zeiten haben sich grundlegend verändert. Die Landwirtschaft wäre gut beraten, dies zuzugestehen, indem sie tragfähige Partnerschaften mit den Jägern eingeht und nicht nach dem letzten Unwissenden oder

Blauäugigen sucht, der ein Jagdrevier auf die Dauer von mindestens 10 Jahren mit voller Wildschadensübernahme pachtet.

 

Dieter Hübner

Kreisjagdberater im

Altkreis Schlüchtern

 

Nichts ist beständiger als der Wandel.....

 

..... ermöglicht er doch andere Sichtweisen und eröffnet damit zugleich neue Möglichkeiten, auch für die Jagd  .....

 

 

Ausgehend von dem Wandel des Jahres 2009 in das Jahr 2010 und damit in ein neues Jahrzehnt, darf ich den Leserinnen und Lesern unseres Vereinsheftes zunächst alles erdenklich Gute für das noch junge Jahr 2010 wünschen.

 

Es ist mir eine willkommene Gelegenheit , sowohl Rückschau, als auch ein wenig Vorausblick zu halten. Gibt uns doch die Jagd mehr als jede andere Betätigung im Jahresverlauf Anlass, an das Gewesene zu denken, gegebenenfalls daraus zu lernen und im Hinblick auf das Zukünftige das Eine oder Andere zu verbessern.

 

In diesem Zusammenhang liegt mir als Kreisjagdberater in ganz besonderem Maße das jagdliche Miteinander der beiden Gruppen Grün und Grau am Herzen. Weil dieses Thema immer wieder aufflammt und mit den unterschiedlichsten Emotionen zum Teil bis in den Bereich der vielzitierten Gürtellinie und auch darunter diskutiert wird, habe ich in den vergangenen Monaten nicht nur Gedanken, sondern auch Taten vor-genommen, um durch besseres Verstehen der einen und auch der anderen Seite das Miteinander zu fördern. Denn eigentlich wollen doch beide Seiten in der Sache dasselbe: Zur Jagd gehen und sich an Wild, Wald und Natur erfreuen. Dies ist nach meinen Erkenntnissen zumindest der gemeinsame Nenner, auf den sich die zum Teil divergierenden Interessenlagen reduzieren lassen. Dass dies auf der einen Seite von den wirtschaftlichen Erfordernissen zur kostenoptimierten Waldbewirt-schaftung und auf der anderen Seite von den stellenweise exorbitanten Wildschadensersatzleistungen torpediert wird, ist weithin bekannt.

 

Dennoch ist es im Altkreis Schlüchtern in den vergangenen Monaten mehrfach gelungen, über die sogenannten eigen Schatten zu springen: Man hat zum Beispiel am 11.12.2009 im Rahmen einer revierüber-greifenden Drückjagd zusammen erfolgreich gejagt. Es beteiligten sich neben dem Forstamt Schlüchtern und dem Forstamt Jossgrund die Reviere Ahlersbach, Altengronau, Bernhardswald, Breunings, Herolz, Hohenzell, Jossa, Neuengronau, Sannerz, Sterbfritz, Struth und Weiperz. Die Strecke kann sich durchaus sehen lassen und ermuntert zu weiteren Taten in dieser Richtung. Es kamen insgesamt 7 Stück Rotwild, 25 Sauen, 16 Stück Rehwild und 10 Füchse zur Strecke.

 

Der Anfang ist gemacht und es sollte im Interesse eines jeden an die großen Waldkomplexe angrenzenden oder darin liegendenden Reviere sein, sich auch in Zukunft an derartigen revierübergreifenden Drück-jagden zu beteiligen. Sie fördern nicht nur die jagdlichen Erfolge in Form der Strecke, sondern auch das jagdliche Miteinander der Jäger.

Wie mir der Leiter der Hegegemeinschaft Oberes Kinzigtal, Klaus Jäger, berichtete, waren sowohl die Vorbreitungsarbeiten als auch der Ablauf der revierübergreifenden Drückjagd von einem freundlichen und verantwortungsvollen Miteinander der grünen und der grauen Jäger geprägt. In diesem Zusammenhang ist auch herauszustellen, dass der Forstamtsleiter des Forstamtes Schlüchtern, Herr Jörg Winter, den Kreisjagdberater Hübner mit einem persönlichen Schreiben bedachte, dessen Inhalt ich wie folgt zitiere:

Forstamt Schlüchtern im Dezember 2009 – Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forstamtes Schlüchtern wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2010. Wir verbinden die Wünsche mit der Hoffnung, dass die Wirtschaft im kommenden Jahr wieder in ein ruhigeres Fahrwasser läuft, und uns weniger Sorgen beschäftigen werden. Aus meiner Sicht hat sich in der sehr schwierigen Wirtschaftslage gezeigt, dass Kooperation und Kompromissbereitschaft zwischen den Geschäftspartnern weiter führen als das Streben nach maximalem Gewinn und optimiertem Eigennutz. Für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr bedanken wir uns bei Ihnen. Wir wollen diese auch im kommenden Jahr gerne fortsetzen. Mit den besten Wünschen Jörg Winter Forstamtsleiter“.

Über diesen Weihnachts- und Neujahresgruß, der in dieser Form in meiner in diesem Jahr das Jahrzehnt vervollständigenden Kreisjagd-beratertätigkeit einzigartig ist, habe ich mich aufrichtig gefreut. Zeigt er mir doch, im Rückblick auf das Jahr 2009, dass in der Sache zwar unterschiedliche Ansichten bestehen können, bei wechselseitig respekt-vollem Umgang miteinander eine Kluft zwischen Grün und Grau entgegen allen anderslautenden Äußerungen eben doch nicht besteht. Leider „menschelt“ es aber auch hier, wie in allen anderen Bereichen unseres Zusammenlebens, in denen verschiedene Interessenlagen unter den sogenannten Hut zu bringen sind. Ich würde mich für die Jagd, für das Wild und für die Jäger freuen, wenn der von Herrn Forstamtsleiter Winter eingeschlagene Weg der Zusammenarbeit von Grün und Grau im gesamten Altkreis Schlüchtern und auch darüber hinaus Schule macht. Viele können davon lernen, wenn sie es nur aufrichtig wollen. Das gilt für Grün und für Grau in gleichem Maße!

 

Mit der Rückkehr des nach diesem Winter herbeigesehnten Frühjahres stehen in einigen Bereichen unseres jagdlichen Wirkens zum 01.04.2010 die Revierneuverpachtungen auf der Tagesordnung. Es gibt sicher sehr viele und teilweise in hohem Maße divergierende Überlegungen, ein Jagdrevier zu pachten oder doch lieber die Finger von einem solchen Unterfangen zu lassen, um sich die Selbigen nicht zu verbrennen. Bei näherem Hinschauen lassen sich meines Erachtens in gleichem Maße Argumente sowohl für als auch gegen eine Jagdpacht finden. Bindet doch nicht zuletzt der nach den gesetzlichen Vorgaben mit einer Mindest-pachtdauer von 10 Jahren abzuschließende Pachtvertrag den als Pächter auftretenden Jäger über einen ganz erheblichen Zeitraum. Der Jurist spricht in diesem zeitlichen Zusammenhang nicht umsonst von einem sogenannten Dauerschuldverhältnis.

 

In unserer immer schnelllebigeren Zeit, deren rasende Hast auch vor der Jagd auf der einen Seite und vor der Land- und der Forstwirtschaft auf der anderen Seite nicht Halt macht, erhebt sich die berechtigte Frage, ob das Eingehen eines solchen Dauerschuldverhältnisses in Form der Jagdpacht noch sinnvoll ist. Heute werden Flächen als bejagbare Flächen in Form von Holzbodenflächen verpachtet, auf denen morgen eine Schnellbahntrasse nicht nur Strecke im jagdlichen Sinne in Form von Bahnunfallwild macht, sondern die Reviere zerschneidet, Wildpopu-lationen trennt oder eliminiert und eine Bejagung in weiten Bereichen um den Gleiskörper unmöglich macht. Es werden landwirtschaftliche Flächen als bejagbare Flächen verpachtet, auf denen morgen oder übermorgen im Wege der vierten Fruchtfolge ein Baugebiet ausgewiesen wird. Wo sich einst Fuchs und Hase gute Nacht sagten, entstehen Einfamilien-häuser und/oder Wohnblöcke. Es werden heute traditionell bewirt-schaftete Landwirtschaftsflächen als Jagdflächen verpachtet, auf denen morgen oder übermorgen im Wege des Flächentausches und der Zusammenlegung über viele Dutzende Hektar große Agrarindustrie-flächen zur Herstellung von Biomasseprodukten für die Gewinnung von Energie in jeglicher Form entstehen. Auch diese Bereiche sind mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumentarien nicht bejagbar.

Sollte der vernünftig denkende Jäger unter diesen Umständen als Pächter auftreten und sich den vorprogrammierten Ärger auch noch teuer einkaufen? Von der Wildschadensproblematik einmal abgesehen. Auf diese komme ich später noch zu sprechen.

 

Mit den vorstehenden Unwägbarkeiten ist der Fundus der Ärgernisse leider noch nicht erschöpft. Da gibt es auch noch den Freizeitdruck in unseren Revieren, der unter anderem von den Feierabend- und Früh-morgenjoggern, den Mountainbikern, Motorradfahrern und Quadfahrern, den Hundefreunden, den Liebespärchen, den Nordikwalkern, den diversen Vereinsausflüglern, den Reitern, den Kutschfahrern, den Hundeschlittenaktivisten etc. pp. um nur einige zu nennen, mit denen ich selbst bereits bei der Jagdausübung Kontakt hatte, erzeugt wird. Mit besonderer Aufmerksamkeit beobachte ich diesem Zusammenhang die Veröffentlichungen der Sonderangebote einiger Discountmärkte in unserer Einkaufslandschaft. Wenn bei diesen die Outdoor-Verkaufs-Schwerpunkt-Woche startet, dauert es nicht lange, bis der oder die erste Draußenaktivist/in in Vollausstattung mit Muskelshirt, Outdoorjacke und passender Outdoorhose, beide mit reflektierenden Streifen an Seite, Brust und Rücken, allwettergeeigneten Geländelaufschuhen und wohlgemerkt der LED-Stirnlampe, Modell superhell, zu jeder Tages- und Nachtzeit im Revier auftaucht. Spätestens dann ist der seit Tagen geplante Ansitz auf die regelmäßig an der Kirrung erscheinenden Sauen im wahrsten Sinne des Wortes im..... Sie wissen schon, was ich meine! Sollte der jagende Mensch bei alledem in ein Pachtverhältnis eintreten und für diesen Frust auch noch sauerverdientes Geld ausgeben, nur um eine Jagd gepachtet zu haben? Ist es dann nicht einfacher und kalkulierbarer in unserer schnelllebigen Zeit eine Auslandsjagdreise zu buchen, um in Namibia, den schottischen Highlands, den Weiten Kanadas und Kamschatkas oder in Schweden, um nur einige zu nennen, den Jagdfreuden zu frönen! Für denjenigen, der die Fernreisen scheut, hat die staatliche Forstverwaltung um die Ecke ganz sicher auch etwas Passendes parat. Alternativen bieten sich bei unseren Nachbarn in Österreich oder Tschechien. Wer lange genug sucht, findet für jeden Anspruch die Befriedigung der jagdlichen Bedürfnisse.

 

Da war noch ein Thema im Zusammenhang mit den anstehenden Jagdpachtverhältnissen: Die Regelung des Wildschadensersatzes. Nach der derzeitigen gesetzlichen Situation ist der Wildschaden bei der Ver-pachtung von Gemeinschaftlichen Jagdbezirken von den Jagdgenossen anteilig ihrer Flächengröße zu tragen. In der Vergangenheit hat es bisher funktioniert, dass die Jagdgenossenschaft als Verpächterin dem Jäger als Pächter die Übernahme des kompletten Wildschadensersatzes aufbürden konnte. Seit die Schwarzwildstrecke eine exorbitante Ent-wicklung genommen hat, ist mit dieser auch das Aufkommen des Wildschadens gestiegen. Er hat sich mancherorts in einem solchen Maße entwickelt, dass er einerseits von dem Jagdpächter nicht mehr bezahlt werden konnte und dass andererseits das Revier ob dieser Entwicklung nicht mehr verpachtet wurde, weil sich kein Dummer fand, der dieses unkalkulierbare Risiko zu übernehmen bereit ist. Wenn dann noch die bereits erwähnten Faktoren wie ungewisse Entwicklung der Revier-gegebenheiten innerhalb der 10-jährigen Pachtperiode, Freizeitdruck und Schwarzwild-Wildschadensproblematik zusammen kommen, ist das Ende der Jagd absehbar.

 

Dennoch und gerade deshalb sind wir Jäger gefordert, Verantwortung für die Jagd zu übernehmen. Wir sind es, die die Fähigkeiten und die Berechtigung besitzen, die Jagd auszuüben. Wir Jäger haben die Verpflichtung, eines der ältesten Kulturgüter der Menschheitsgeschichte zu bewahren und durch unsere jagdliche Aktivität in den Revieren unserer Heimat in die Zukunft zu tragen. Wenn wir dieses nicht tun, wer sollte es dann tun. Es ist unsere Pflicht und Schuldigkeit, im System des menschlichen Miteinanders dafür zu sorgen, dass auch unsere Kinder und Kindeskinder, wenn auch auf geringerem Raum als wir, die Jagd ausüben können. Es liegt an uns allen und an jedem Einzelnen selbst, Jagdpachtverträge so zu gestalten, dass das Wildschadensersatzrisiko kalkulierbar bleibt, Jagdausübung in den Revieren so zu organisieren, dass trotz des Freizeitdrucks die Freude an der Jagd erhalten bleibt und dafür zu sorgen, dass Jagdpachtverträge bei sich ändernden Bedingungen in den Revieren an diese auch in der laufenden Pachtperiode angepasst werden. Der Kreisjagdverein Schlüchtern und der im Altkreis Schlüchtern zuständige Kreisjagdberater sind angetreten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Interessen der Jagd auch insoweit zu vertreten und die Jägerschaft im Sinne der Erhaltung der Jagd in den Revieren zu unterstützen.

 

Nicht nur im Zusammenhang mit meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Jungjägerausbilder im Sachgebiet Recht wurde ich von Jungjäger-anwärtern darauf angesprochen, ob sie verpflichtet seien, der Unteren Jagdbehörde bei der Beantragung des ersten Jagdscheines eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erteilen. Diese Frage ist mit einem Nein zu beantworten. Nur bei einem sogenannten Anfangsverdacht, ist die Behörde im Rahmen der von ihr durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung berechtigt, von dem Antragsteller ein fachärztliches Attest bezüglich seiner Geeignetheit zur Jagdausübung zu verlangen. Die pauschale Erteilung einer Entbindungs-erklärung von der ärztlichen Schweigepflicht verbietet sich. Sobald eine solche Erklärung erteilt ist, hat der Erklärende keinerlei Kontrolle mehr darüber, ob, wo und gegebenenfalls in welchem Umfange von dieser Entbindungserklärung Gebrauch gemacht wird. Es ist jeder gut beraten, wenn er sich vor der Erteilung einer Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Rechtsrat einholt.

 

Zum Schluss habe ich noch eine überaus wichtige Bitte an die Jägerinnen und die Jäger unter den Lesern: SEHEN SIE BITTE SOFORT IN IHREN JAGDSCHEIN! Ist Selbiger noch gültig oder endet er mit Ablauf des Jagdjahres am 31. März 2010? Am 01. April 2010 beginnt ein neues  Jagdjahr. Falls der Jagdschein zum 31.03.2010 abläuft, sollte die Wiedererteilung möglichst rechtzeitig vor dem 01.04.2010 beantragt werden. Dies gilt insbesondere für die Jagdpächter, weil Jagdpachtfähigkeit die Inhaberschaft eines gültigen Jagdscheines voraussetzt.

 

Ich wünsche Ihnen wieder einmal guten Anblick, ein sicheres Auge, eine ruhige Hand und viel Waidmannsheil nicht nur bei der Jagd, sondern auf all Ihren Wegen!

 

In diesem Sinne.....

 

Wir als Jäger bestimmen den Weg der Jagd in die Zukunft!

 

Ihr Kreisjagdberater Dieter Hübner

im Januar 2010

 

 

 

 

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