Verwaltungsgerichtshof München stellt klar: Bedürfnisprüfung für Langwaffen bei Jägern rechtswidrig (Do, 16 Jul 2026)
Verwaltungsgerichtshof München stellt klar: Bedürfnisprüfung für Langwaffen bei Jägern
rechtswidrig
In einem höchst fragwürdigen Urteil aus dem Jahr 2021 hatte sich das Verwaltungsgericht Gießen zur maximal zulässigen Anzahl von Langwaffen für Jäger geäußert und eine darauf fußende gesonderte
Bedürfnisprüfung für rechtens erachtet. Seit etwa einem Jahr mehren sich nun die Fälle, in denen Kreisbehörden sich dieses Urteils bedienen und Jäger mit genau einer solchen Bedürfnisprüfung
schikanieren. „Das ist Rechtsbruch erster Klasse.
JSc Do., 2026-07-16 09:11
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